Sehr geehrter Damenund Herren, ich habe Ihre E-Mail Anschrift über das Internet gefunden und schildere Ihnen kurz meine Lage: Ich bin wohnhaft in Deutschland und bei einer Firma in Österreich beschäftigt. Die Firma ist eine GmbH und hat mir mit Schreiben vom 24.08.2010 zum 30.11.2010 gekündigt. Das Schreiben ging mir per Einschreiben am 27.08.2010 zu.
Es laufen einige Sparverträge/Konten bei deutschen Banken. ... Den Banken haben tws meine deutsche Meldeadresse sowie Schweizer Adresse gegeben - Ich erhalte in BRD keinen Lohnsteuerausweis und habe seit Wegzug keine Steuererklärung mehr gemacht - bin ich in Deutschland steuerpflichtig? ... Muss ich unter Vermögen die Sparkonten und deren Zinsen in Deutschland angeben, wo mir direkt steuern abgezogen wurden, was über Freistellungsauftrag gewesen ist
Eine für die Kinder interessante Frage ist, ob sich die Deutsche Erbschaftssteuer durch eine rechtzeitige Verlegung des Wohn- und Arbeitsortes in das nahe gelegene Oesttereich (=Niedrigsteuerland) mindern bzw. vermeiden ließe. ... Das Doppelbesteuerungs-Abkommen mit Deutschland wurde 2009 gekündigt - Die Erblasser (Eltern) sind/waren als natürliche in Deutschland lebende Personen in Deutschland unbeschränkt einkommenspflichtig - Die Begünstigten besitzen in diesem Fall keinen Wohnsitz und keine relevanten Einkünfte im Inland - Die "erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht" (§2 AstG) gilt nur für deutsche Staatsangehörigen bis fünf Jahre nach ihrem Wegzug aus Deutschland. - Die "erweiterte beschränkte Steuerpflicht" gilt - ebenfalls nur für Deutsche Staatsangehörige - bis zehn Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland. Eine vergleichbare Situation würde sich bei Deutschen Staatsbürgern ergeben, deren Umzug in ein Niedrigsteuerland bereits mehr als 10 Jahre vor Eintritt des Erbfalls stattfand.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite seit mehreren Jahren für eine Kommune als Erzieherin in der Jugendarbeit. Ich bin in der Woche seit Jahren fest eingeplant und habe auch nur diese einzige Honorarstelle. Eine Festanstellung wurde mir damals verwehrt.
Alter des Kindes: 10 Jahre Staatsangehörigkeit: deutsch, brasilianisch Wohnort: Brasilien Mein Netto 2005 abzgl. Steuern, SV, KV, PV in Euro: 37.000 Bitte nach deutschem Recht berechnen Ich bin wieder verheiratet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in 2011 den Führerschein zum 2. mal wegen Alkohol am Steuer verloren und habe dann, nach Ablauf der Sperrfrist in 2012 eine Führerschein in Polen gemacht. Den deutschen Führerschein habe ich nicht neu beantragt, eine MPU-Auflage betsteht also bis jetzt nicht. ... Kann ich den polnischen Führerschein problemlos in einen Deutschen umschreiben lassen oder muss ich dann mit einer MPU Auflage und evtl damit rechnen, dass mir das Fahren mit dem polnischen Führerschein in Deutschland untersagt wird?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Deutsche, arbeite in der Schweiz und lebe in Deutschland. Ich bin in Deustchland verheiratet mit einem Deutschen. ... Ich bezahle meine Steuern in der Schweiz und habe eine Grenzgängerverwicherung.
Es wurde ein Freelancer-Rahmenvertrag abgeschlossen, über den der Freelancer zusichert, Steuern und Sozialversicherung zu bezahlen, dass er frei in der Arbeitsausübung ist, frei am Markt nach anderen Kunden sucht und nicht von einem Auftraggeber abhängig ist. ... Die deutsche Firma hat in Russland keinen Firmensitz. ... Läuft das deutsche Unternehmen Gefahr, dass diese russischen Mitarbeiter von den deutschen Behörden als Scheinselbstständige eingestuft werden?
Ich arbeite als Monteur für eine Deutsche Firma in Jahr 2012 habe ich 188 Tage in Thailand gearbeitet nun ist meine Frage bekomme ich meine Lohnsteuer zurück?
Ich habe Deutsche pass und arbeite auch al Vollzeit, festangestellt und Unbefristet Arbeitsvertrag. Mein Netto einkommen im Moment mit der Steuer klare 1 ist 1373,60 euros. Mit steuer klasse 3 (wenn wir verheiraten sind,,,ca 1564,80 euros netto) Ich habe ein zweite jobb (minijobs) als 450 euro im Monat auch ,und seit mehr als 6 Monaten bei die firma.
Ich habe kein Interesse an den deutschen Aktienmarkt (Frankfurter Börse etc), evtl. später. ... Wie läuft das mit den Steuern ab, wenn ich Aktien kaufe und verkaufe?
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wir leben nach Beratung durch einen deutschen Notar, der die finnischen rechtlichen und tatsächlichen Folgen augeblendet und uns nur unscharf bis gar nicht beraten, als deutsch - finnisches Ehepaar in zweiter Ehe in Deutschland in Gütergemeinschaft nach deutschem Recht und haben deutsches Erbrecht festgelegt und schliesslich ein Berliner Ehegattentestament gemacht, in dem wir unsere Kinder (5 Finnische und 3 Deutsche, darunter ein dauerhaft schwerstbehindertes), zu gleichen Teilen zu Schlusserben eingesetzt haben. ... Diese Steuern sind mit den deutschen nicht zu vergleichen. ... Deshalb: wie kann aus der Gesamthand heraus die Übertragung der ideellen Hälfte des Mannes am deutschen Haus (unter Ausnutzung von §13 Abs. 4a ) ErbschuSchenkungsSteuerG) auf die Frau geschehen?
Ich habe eine deutsche und griechische Staatsangehörigkeit, war allerdings immer nur in Deutschland angemeldet( fallst man damit was anfangen kann ).
Eine Erstattung der nicht angeflogenen Steuern-und Gebühren ist laut neuesten Bestimmungen der Fluggesellschaften und Flughafenbehörden in einigen Fällen nur anteilig möglich. (...)
Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit, bin in Deutschland ansässig und arbeite in Deutschland. ... Wir wollen demnächst nach deutschem Recht heiraten und wollen aufgrund private und berufliche Gründe noch nicht zusammen ziehen, das heißt er wird weder einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben noch wird er einen deutschen Aufenthaltstitel besitzen. ... Wird mein ausländischer Ehemann unmittelbar nach der deutschen Eheschließung in Deutschland steuerpflichtig?
Deutsches Vermoegen und Einkuenfte werden in Spanien deklariert. Ich hatte bisher ein Wohnmobil in Deuschland mit deutscher Zulassung. ... Steuer und Versicherung werden in diesem Falle in Spanien bezahlt.
Nach Auskunft des Finanzamtes Neubrandenburg ist es nur möglich bei einer sehr geringen Rente 7000 € im Jahr einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland §1Abs.3 ESTG zu stellen, wenn man nach Portugal oderSpanien seinen Wohnsitz verlegt. (Wäre für mich günstiger wegen der sonst wegfallenden Freibeträge u. Ehegattensplitting) Ich habe eine gesetzliche Rente und eine Rente aus der Versorgungskasse.