Sehr geehrte Rechtsgelehrte, ich bin als „normaler“ Verwaltungsangestellter beschäftigt, beende gerade ein 2-jähriges berufsbegleitendes MBA-Studium (Management), dass mir mein AG durch Freistellungen und durch Übernahme von 50% Studiengebühr förderte. ... (Und mit besserem Gehalt, um die 5000,- irgendwann zu amortisieren.) --- Die Rückzahlungsklausel lautet: „Kündigt der AN das Arbeitsverhältnis, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben, ..., so ist der AN zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Vergütung und der vom AG übernommenen Kosten der Fortbildung verpflichtet.“ (Weiterhin sind 3 Jahre Bindung mit sich monatsweise reduzierender Rückzahlung vereinbart.)