Sehr geehrte Rechtsexperten Mein Arbeitgeber möchte eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag von mir unterzeichnet bekommen, die den Arbeitnehmererfindungen gilt. ... Der Arbeitnehmer überträgt dem Arbeitgeber das ausschliessliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle etwaigen urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnisse, insbesondere Computer- und Steuerungssoftware, die der Arbeitnehmer während der Dauer seines Anstellungsverhältnisses, im Rahmen oder ausserhalb seiner anstellungsvertraglichen Aufgaben sowie während und ausserhalb seiner Arbeitszeit erstellt, Die Übertragung und Abtretung des Nutzungs- und Verwertungsrechts umfasst die Erlaubnis zur Bearbeitung und Lizenzvergabe an Dritte und ist vollumfänglich mit dem Gehalt abgegolten. ... Kann eine einseitig änderbare "Betriebsrichtlinie" (25 Mitarbeiter - keine Interessenvertretung) in Ihrer jeweils aktuellen Form überhaupt Bestandteil einer gegenseitigen Willenserklärung wie eines Arbeitsvertrages sein?