FRAGE A1: Soll ich daher als Vorbereitung zur Bossing-Berufungsklage jetzt gegen meinen Arbeitgeber eine strafrechtliche Anzeige wegen Prozessbetrug einreichen oder soll ich lieber erst die zivilrechtliche Bossing-Berufungsklage abwarten und dort versuchen, eine umfassende Aufklärung der Falschaussagen der Beklagten zu erreichen? ... -------------------------------------- Bevor ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber strafrechtlich anzeigt, sollte er ja erst versuchen, die anzuzeigende Verfehlung innerbetrieblich zu klären, in meinem Fall also die vorgesetzte Stelle des Arbeitgeber-Prozessbevollmächtigten darauf hinweisen, dass sein Mitarbeiter vor Gericht Unwahrheiten geäußert hat. FRAGE B: Soll ich daher zur Vorbereitung der Prozessbetrugsanzeige noch mal meinen Arbeitgeber vorwarnen und auf die Unwahrheiten hinweisen, die deren Prozessbevollmächtigter vor Gericht mündlich wie schriftlich vorgetragen hat, und fordern, dass der Arbeitgeber diese Behauptungen innerhalb von 14 Tagen richtigstellen möge?