Wenn wir unseren deutschen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden und unseren Wohnsitz dann direkt in Brasilien anmelden, bin ich mit meinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ab diesem Zeitpunkt nur noch beschränkt steuerpflichtig. -> Muss eine Abfindungszahlung von meinem ehem Arbeitgeber, welche im September (wenn wir dann schon brasilianischen Wohnsitz haben) geleistet wird, in Brasilien oder in Deutschland versteuert werden? ... (den ich dann zur Steuer in Brasilien anmelden müsste) -> da es zwischen Brasilien und Deutschland kein DBA mehr gibt, kann es passieren, das ich die Abfindung in Brasilien und auch in Deutschland versteuern muss? ... 2) FRAGE FIRMENGRÜNDUNG (Einzelunternehmen) Wenn doch nicht nach Brasilien gehen und ich noch dieses Jahr ein Einzelunternehmen in Dtl. gründe, kann ich mit Kosten, welche noch in 2007 im Gewerbe anfallen, meine Steuerlast für die Abfindung reduzieren?