Verjährung von Handwerkerrechnung
vom 11.12.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
BGB § 195 beträgt die Verjährung 3 Jahre und beginnt mit gem. §199 mit Ablauf des Jahres der Leistungserbringung. ... Wenn ja würde ich von der Firma jetzt zunächst mal für den Zeitraum nach 2018 Arbeitsnachweise in Form von Rapport/Stundenzetteln anfordern, um dann, mit Hinweis auf die Verjährung die Begleichung abzulehnen.