sehr geehrte damen und herren, ich habe mein zahnaeztliches studium in asien absolviert, bin europ. staatsbuerger und lebe seit 3 jahren in der brd da ich nun mein beruf ausueben moechte, habe ich meine unterlagen in mainz beim ministerium eingereicht nach pruefung wurde ir eine vorlaeufige berufserlaubnis nach parag. 13 erteilt. in diesem zusammenhang muste ich auch nachweisen, dass ich eine arbeitsstelle gefunden habe. numehr hat mein arbeitsgeber mir mitgeteilt, dass die zustaendige ahnaerztekammer mitgeteilt hat, dass unabhaengig meiner beruferlaubnis keine erlaubnis erteilt wird an kassenpatienten zu arbeiten, sodern nur an privataptienten, da ich mein studium an einer nicht europ. hochschule abgelegt habe. mit diesem schreiben war natuerlich auch meine stellenzusage erledigt. wie sehen sie die auslegung der zahnaerztekammer ich habe zunaechst formlos gegen den bescheid der kammer widerspruch eingelegt. ich benoetige urteile von anderen gleichen faellen sehen sie eine moeglichkeit und wie sicher sind sie sich dabei moechte es zunaecchst guetlich versuchen, notfalls jedoch auch per gericht, rechtschutzversicherung habe ich, bitte ein stellungnahme von anwaelten mit dem interessensschwerpunkt medizin und arbeitsrecht