Unterhalt pflegebedürftiger Mutter durch Kinder
vom 26.1.2011
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ihre Mutter bekommt seit Jahren wegen nicht aus- reichender Rente(ca.330 €) vom Sozialamt die sogenannte Grundsicherung/Wohngeld (ca. 240,-€) und aus der Pflegeversicherung ca. 230,- € Pflegestufe I). Sie wird wahrscheinlich in absehbarer Zukunft zunächst in BETREUTES WOHNEN gehen müssen, später evtl. in ein Pflegeheim (dann Pfl.St.II, später evtl. auch III). ... FRAGE: Kann das Sozialamt ihre Tochter für die Rückzahlung der bisher gezahlten Hilfen in Anspruch nehmen und kann die Tochter in die Pflicht genommen werden, wenn künftig hohe Kosten für Betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim entstehen?