Übergabevertrag als notariell Bevollmächtigter anfechten?
vom 18.10.2013
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Die Zuwendung erfolgt unentgeltlich in Anrechnung auf künftigen Erb-und Pflichtteil am Nachlass des Übergebers, soweit nicht im nachfolgenden Gegenleistungen vereinbart sind.Es wurde das Wohnrecht auf Lebenszeit für die untere Wohnung im Zweifamilienhaus und die Nutzung der Obergeschosswohnung zur Vermietung vereinbart. ... Meine Mutter ist inzwischen verstorben und mein Vater in ein Pflegeheim gebracht worden.