Drei Tage später habe ich eine Email an den Makler gesendet, in der stand, dass ich die Wohnung zu einem bestimmten Datum mieten würde. ... Am darauffolgenden Tag erhielt ich einen Anruf, bei dem von dem Makler gesagt wurde, der Vermieter sei einverstanden, dass ich die Wohnung zu dem bestimmten Zeitpunkt mieten könnte und mir der Mietvertrag zum Unterschreiben zugesandt würde. ... Der Makler und Vermieter bestehen darauf, dass ich einen Mietvertrag mit der Email, in der meine Zusage formuliert war, geschlossen habe.