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Mietvertrag nicht erhalten

| 31. August 2007 23:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Wenn ich als Nachmieterin innerhalb von 3 Monaten bis zum Einzugsdatum keinen Mietvertrag erhalten habe, obwohl ich mehrmals nachgrfragt habe, bin ich dann "vertragsbrüchig", wenn ich den Umzug gegenüber dem Vermieter absage und die Wohnung nicht mehr mieten will? Muss meine Vormieterin deshalb KOnsequenzen aufgrund meiner Abdage gegenüber dem Vermieter tragen. Es gab nur eine mündliche Zusage seitens des Vermieters.

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage aufgrund der von Ihnen angegebenen Informationen.

Ansprüche des Vermieters auf Mietzahlungen oder Schadensersatz Ihnen gegenüber können bestehen, wenn ein Mietvertrag zustandegekommen ist. Ein Mietvertrag ist zustande gekommen, wenn eine Einigung über Vertragspartner, Mietgegenstand, Dauer und Entgelt vorliegt. Dies kann auch mündlich erfolgen, d. h. wenn Sie sich über diese wesentlichen Punkte vorher geeinigt haben, dann könnte der Vermieter Ansprüche gegen Sie geltend machen. Im Streitfall würde der Vermieter die Beweislast dafür tragen, dass ein "mündlicher" Mietvertrag geschlossen wurde (evtl durch Zeugen etc).

Wenn die Vormieterin vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden sollte, also vor Ablauf der Kündigungsfrist, dann müsste Sie an sich weiterhin die Miete an den Vermieter zahlen.
Aber wenn er Sie als Nachmieter akzeptiert hat, dann hätte er keine Ansprüche mehr gegen die Vormieterin.

Bei Ihnen könnte es aber sein, dass der Vermieter den Mietgegenstand nicht zur Verfügung gestellt hat, da er Ihnen den Vertrag, trotz mehrmaliger Nachfrage nicht zugeschickt hat. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob er dies überhaupt musste. Die Beantwortung dieser Frage hängt vielmehr davon ab, was zwischen Ihnen diesbezüglich vereinbart wurde.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dileyha Altintas
Rechtsanwältin


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