Meine Kündigung gilt ab ersten März" Seine Kündigung hat er am 01.12.2010 unterschrieben in der Er zum 01.03.2011 ausgezogen sein soll. ... In unserem Vertrag steht auch noch folgendes, was uns Kopfzerbrechen bereitet: „Falls eine rechtzeitige Bereitstellung der Mieträume zum Tage des vorgesehenen Vertragsbeginns nicht möglich sein sollte, ist der Mieter nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche zu stellen, es sei denn der Vermieter hätte grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten. ... Falls nein, haben wir Ansprüche auf Schadensersatz o.