Eigenbedarfskündigung und oder nach § 573a kündigen?
vom 7.10.2015
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Wir kaufen Haus A, mein Mann zieht sofort in die freie Dachgeschosswohnung (90qm), dann kann man ja ohne Angaben von Gründen kündigen, Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate? ... Könnte die Einliegerwohnung eine Kündigung nach § 573a erschweren? ... Welches Vorgehen würden Sie uns raten, um folgendes zu erreichen: -Haus A mieterfrei bekommen, um dort selbst einziehen zu können (Kündigung nach § 573 oder § 573a)?