Anspruch auf Widerruf und Schadenersatz bei übler Nachrede durch Polizei
vom 22.12.2020
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Eine Aussage, dass die üble Nachrede nicht öffentlich passiert ist, ist meiner Ansicht nach nicht korrekt, denn die faktische Rufschädigung durch das Anlegen von behördlichen Akten mit falschen Informationen kann im Zweifelsfall sogar noch größren Schaden anrichten.