Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung mit Deutschem
beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Spätaussidler) scheiden lassen 3. wir sind 3,5 Jahren verheiratet, wohnen zusammen in Deutschland aber seit 1Jahr und 10 Monaten 4. habe feste Arbeitsstelle (Brutto 2400), Mann- Student 5. habe Aufenthaltserlaubnis bis 2011 und Berufserlaubnis bis 2014 6. es besteht die Möglichkeit, nach der Scheidung einen Deutschen zu heiraten (mein Freund) Ich habe folgende Fragen: 1) Welches Recht habe ich, nach der Scheidung in Deutschland zu leben? ... 3) Während des Trennungsjahrs wird mein Aufenthaltserlaubnis verlängert, falls wir keine 2 Jahre zusammen gewohnt haben?