Nachträgliche Heizkostenabrechnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Insbesondere verstehe ich nicht, das der Vermieter dann nicht vorsorglich bei den Mietern ( zwei Parteien, eine Ferienwhg. vom Vermieter selbst genutzt) spricht und aufgrund gestiegener Kosten die Vorauszahlung erhöht. ... Ich beziehe Hartz V und müsste, wenn denn die Forderung des Vermieters seine Richtigkeit hat; das Amt um Übernahme bitten.