Gerne zu Ihre Frage:
Das ist eine ziemlich pragmatische Frage, wie die Banken das miteinander managen.
Grundsätzlich muss man nicht bis zum regulären Laufzeitende warten. In der Praxis wird bei einer Umschuldung/Übernahme die Grundschuld der bisherigen Bank (hier: Commerzbank) treuhänderisch „Zug-um-Zug gegen Ablösezahlung" an die neue Bank abgetreten – oder alternativ zur Löschung bewilligt. Eine unbedingte Abtretung ohne gleichzeitige Ablösung gewährt die abgebende Bank jedenfalls nach meiner Erfahrung in der Regel nicht. Das sog. Back-Office der Bank wird sich keine Lücke in der Sicherheitskette akzeptieren.
Dennoch gibt es auch für die Banken Möglichkeiten. Denn
rechtlich wird nicht der Darlehensvertrag „abgetreten", sondern die Sicherheit (meist die Grundschuld). Der Darlehensvertrag bei der Commerzbank wird durch Ablösung beendet; die neue Bank finanziert die Ablösung und erhält dafür die Grundschuld (Abtretung) oder lässt eine neue Grundschuld eintragen.
Banken geben die Abtretungserklärung vorab heraus, aber unter Treuhandauflagen: Der Notar erhält die bedingte Abtretung bzw. Löschungsbewilligung mit der Auflage, diese nur zu verwenden, wenn der exakt bezifferte Ablösebetrag bis zu einem bestimmten Datum eingeht. Das ist gängige Refinanzierungs-/Umschuldungspraxis.
Typischer Ablauf in etwa so:
Neue Bank stellt Auszahlungsvoraussetzungen: z. B. rangrichtige Sicherung, Abtretung der bestehenden Grundschuld (inkl. Zinsen/Nebenrechte) oder Löschungsbewilligung, ggf. Vormerkungen, Prioritätserklärungen.
Notar holt bei der Commerzbank eine Ablöseauskunft (mit Datum) und eine bedingte Abtretungserklärung (oder Löschungsbewilligung) mit Treuhandauflagen ein.
Zug-um-Zug: Nach Eingang der neuen Darlehensmittel zahlt der Notar den Ablösebetrag an die Commerzbank; mit Zahlungseintritt wird die Abtretung wirksam und der Notar vollzieht die Umschreibung im Grundbuch.
Ausgleichszahlung an den Ex-Partner: Viele Banken zahlen diesen Kaufpreis-/Ausgleichsteil erst, wenn die Sicherheitenlage hergestellt ist (also wenn die bedingte Abtretung vorliegt und der Vollzug absehbar ist). Das erklärt die Bedingung Ihrer neuen Bank.
Sie erwähnen allerdings zwei Darlehen (Ende März 2026 und Oktober 2026). Häufig sichert eine Grundschuld mehrere Darlehen. Die Commerzbank gibt die Sicherheit erfahrungsgemäß erst komplett frei, wenn alle durch diese Grundschuld gesicherten Forderungen abgelöst sind – es sei denn, es wird eine Teilabtretung/Teillöschung vereinbart. Das sollte der Notar klären (Stichwort: Teilabtretung der Grundschuld oder Aufteilung in mehrere Grundschulden).
Was können Sie tun?
- Notar bitten, bei der Commerzbank eine Ablöseauskunft (mit Stichtag) und eine bedingte Abtretung der Grundschuld nebst Zinsen und Nebenrechten unter Treuhandauflagen anzufordern.
- Neue Bank um Bestätigung bitten, dass bedingte Abtretung + Fälligkeitsmitteilung für die Ausgleichszahlung ausreichen (ggf. Liste der Auszahlungsvoraussetzungen einholen).
- Klärung Mehrfachsicherung: Notar soll prüfen, ob Teilabtretung nötig ist, falls die eine Grundschuld beide Darlehen sichert.
- Vorfälligkeit/Sonderkündigung mit Commerzbank oder Berater: Fallen Kosten an? Wenn ja, in der Ablösesumme berücksichtigen.
Dies alles unter dem Vorbehalt einer Ferndiagnose ohne Kts. aller relevanten Umstände, Darlehensverträge und Sicherungsabreden und auch der "neuen" Bank. Halten Sie sich an "Ihren" Notar zur verbindlichen Klärung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
19. August 2025
|
14:54
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer