Umsatzsteuer Voranmeldung
beantwortet von
Rechtsanwalt Franz Meyer / Krefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Frage zum korrekten Ausfüllen der USt-Voranmeldung für die folgenden Vorfälle: 1. Warenlieferung aus Europa Die Lieferung aus Europa (Bekleidungsartikel) sind in 89 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe) und 61 (Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen) einzufügen, richtig? Wie sieht hierbei die Behandlung des Vorsteuerabzuges aus?