Erbschaftssteuerrecht England
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall Person A, - deutsche Staatsangehörigkeit - Vermögen in England auf einem Konto (Bargeld sowie Aktien) - Vermögen außerhalb von England (britische Aktien an deutschen Handelsplätzen erworben) - keine britische Staatsangehörigkeit - noch nie in England gewesen - keine Immobilie, Firma, epp - die Erben haben gar keine Verbindung zu England 1. Gehe ich Recht in der Annahme das im Falle des Todes nur das Vermögen in England der britischen 40% Steuer unterworfen ist, oder auch britische Unternehmensanteile (Aktien) im Ausland also z.B. ... Was wäre wenn von einem deutschen Broker Aktien direkt an der LSE (London Stock Exchange) gekauft wurden, unterliegen diese dann der britischen Steuer oder der deutschen?