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Steuerabgaben beim Verkauf eines Ackers der vor 20 Jahren geerebt wurde

| 3. November 2021 19:40 |
Preis: 50,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


09:40

Guten Tag,

entstehen irgendwelche Steuerabgaben (Einkommensteuern etc.) für eine Rentnerin beim Verkauf eines Ackerlandes?
Das Ackerland wurde vor ca. 20 Jahren geerbt und war in den letzten ca. 20.Jahren zu extrem niedrigem Preis verpachtet. Nun steht der Verkauf des Ackerlandes im Raum. Muss steuerlich etwas vom Verkäufer
beachtet, gemeldet werden oder ist der Verkauf kmpl. steuerfrei für den Verkäufer?

3. November 2021 | 20:06

Antwort

von


(849)
Alte Schmelze 16
65201 Wiesbaden
Tel: 0611-13753371
Web: https://deutschland-schulden.de
E-Mail:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich gehe davon aus, dass das Grundstück vor 20 Jahren vor dem Erbfall entweder bereits nur als Ackerland verpachtet wurde oder zu diesem Zeitpunkt aus dem Betrieb des Erblassers entnommen wurde. Damit liegen dann nur noch Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung vor und Steuern würden beim Verkauf nur anfallen, wenn das Grundstück weniger als 10 Jahre im Eigentum der Verkäuferin gestanden hätte, siehe § 23 Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz.

Zitat:
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte
(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
2. .....


Da die 10 Jahre lange abgelaufen sind, fallen hier auch keine Steuern auf einen möglichen Gewinn an, unabhängig davon welche Summe der Erblasser bezahlt hat.

Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke


Rückfrage vom Fragesteller 4. November 2021 | 09:19

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Letzte Nachfrage:
Der Acker wurde vor dem Verpachten, selbst bewirtschaftet, das ändert ja nichts daran, dass
zw. Erbe des Ackers und Verkauf weit mehr als 10 Jahre liegen und somit beim Verkauf steuerfrei bleibt.
korrekt?

Ihre Rchg habe ich gestern via Paybal bezahlt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. November 2021 | 09:40

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ja das ist richtig, wenn der Betrieb bereits aufgegeben ist und jetzt nur noch Einkünfte aus Verpachtung vorliegen ist der Verkauf steuerfrei.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke

Bewertung des Fragestellers 4. November 2021 | 09:44

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