Hallo ich habe vor mein Arbeitsverhältniss zu beenden und einige sachen bei den zuständigen behörden zu melden nun habe ich dise Klausel im vertag stehen. §18 1 Der mittarbeiter ist wärend des Arbeitsverhältnisses zur Geheimhaltung über alle Geschäftsverhaltnisse verpflichtet sowie über Kundenbezihungen,Lieferantenbezihungen und sonstigen daten die das Unternehmen betreffen,einschlislich dieses Arbeitsvertrages. Dies gild auch nach Beendigung Des Arbeitsverhältnisses 2 Bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatslohn ( Duchschnitslohn der letzten drei Monate ) Fälich .Die firma behält sich vor , wahlweise den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Nun ist es so das wir im Sicherungs wesen arbeiten für die DB und ich einige sachen melden will wie zb. - Arbeitszeitbetrug - Verstöse gegen Arbeitszeit schutzgesetz - Ilegale absprachen und Bestechungen um aufträge zu ergattern - vertragliche leistungen die Abgerechnet aber nicht geleistet werden - Doppelte buchfürung - Steuerhinterzihung auch landesübergreifend - Schwarzgeldkasse im Büro u.s.w ich kann all dies natürlich bei den zuständigen stellen anonym machen uns sie informiren wo sie suchen müssen um die beweise zu finden. aber letzt endlich wäre auch klar das ich es wahr, die frage also ist ob ich bei Betrug,Steuerhinterzihung und absichtlicher gefärdung von Menschenleben immernoch an die Geheimhaltungspflicht gebunden bin oder sogar verpflichtet wäre dis zu melden.