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Überweisungsbetrug, welches Strafmaß ?

7. August 2015 21:34 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe eine Rechnung von einem Inkassounternehmen bekommen und über 545€ die vorrausgehend von irgendwelchen skurilen Datingseiten im Internet stammten. Da ich als Azubi bei der Bank gearbeitet habe, und ich einfach nicht das Geld hatte diese Rechnung zu begleichen, und auch Angst vor einer Pfändung etc.hatte habe ich einfach in den vorgedruckten Überwesiungsträger eine andere Kontonummer angegeben. Heute habe ich dann eine Einladung zur Vorladung wegen Überweisungsbetruges bekommen wo ich als Beschuldigter verhört werden soll. Was kann mir hier als Strafe drohen? Bin 21 und nicht vorbestraft. Kann och irgendetwas tun um den Schaden zu mindern. Ich denke Sie sind auf mich gekommen weil sie die Rechnungsnummer bei dem Inkassounternehmen nachgefragt haben und dort ja mein Name hinterlegt ist.

7. August 2015 | 21:58

Antwort

von


(95)
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Folgendes vorab: Sie können zur Polizei gehen und der Vorladung Folge leisten, müssen dies aber nicht.
Wenn sich die Sache nicht leugnen läßt, wovon ich aufgrund Ihrer Schilderung ausgehe, wäre es evtl. das Beste, den Termin wahrzunehmen und die Sache zu gestehen.
Gleichzeitig würde ich gegenüber der Polizei mitteilen, dass Sie den Schaden begleichen werden.
Sie könnten das Inkassounternehmen kontaktieren und eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, falls Sie den Betrag nicht auf einmal bezahlen können.
Wenn Sie die Bereitschaft zur Zahlung zeigen, gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe verhängen wird. Möglich ist auch, dass die Sache gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht

ANTWORT VON

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