Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Folgendes vorab: Sie können zur Polizei gehen und der Vorladung Folge leisten, müssen dies aber nicht.
Wenn sich die Sache nicht leugnen läßt, wovon ich aufgrund Ihrer Schilderung ausgehe, wäre es evtl. das Beste, den Termin wahrzunehmen und die Sache zu gestehen.
Gleichzeitig würde ich gegenüber der Polizei mitteilen, dass Sie den Schaden begleichen werden.
Sie könnten das Inkassounternehmen kontaktieren und eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, falls Sie den Betrag nicht auf einmal bezahlen können.
Wenn Sie die Bereitschaft zur Zahlung zeigen, gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe verhängen wird. Möglich ist auch, dass die Sache gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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