Schönheits- und Endreparaturen bei Kündigung
vom 29.8.2004
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. ... Diese Schönheitsreparaturen sind alle 5 Jahre durchzuführen. §10 Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit in frisch renoviertem Zustand, einschl. ... Beim Auszug hat der Mieter auf eigene Kosten die Ablesung von Wasser- und Stromzähler wie auch anderer im Mietobjekt befindlicher Verbrauchszähler [Anmerkung: hier Heizkostenzähler] zu tragen.