Kauf einer Eigentumswohnung, Mängel
vom 24.7.2011
25 €
Historischer Preis
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Ist der Verkäufer verpflichtet auch über einen allgemeinen Wasserschaden in der Vergangenheit zu informieren (schaden ist nicht in der verkauften Wohnung gewesen).Ist es eine arglistige Täuschung, wenn´s nicht der Fall ist?