Sehr geehrte Damen und Herren, Ein im Testament berufener Testamentsvollstrecker, der den Willen des Erblassers, die Immobilien des Erbes 15 Jahre nicht zu verkaufen, verkauft nach 2 Jahren ohne Grund aus dem Nachlass (finanzieller Engpass etc. liegt nicht vor) eine Immobilie an seinen Sohn. Die Erben waren grundsätzlich für einen Verkauf der Immobilien, nur konnte über den Verkaufspreis auch nach Erstellung von Gutachten keine Einigung erzielt werden. ... Ist der Verkauf unter diesen Umständen - es lag ein höheres Gebot eines Miterben vor - über die Höhe des Kaufpreises bestand keine Einigung, also waren nicht alle Erben mit dem Verkauf zu diesen Bedingungen einverstanden (der erzielte Erlös liegt aber über dem Gutachten) rechtskräftig?