Die erste Frau meines Mannes ist zur Zeit nicht berufstätig, sie hat eine Halbtagstätigkeit, die sie bereits vor der Trennung ausübte, aus eigenem Verschulden (Betrug) vor über einem Jahr verloren, ist seitdem arbeitslos und lebte bislang unseres Wissens vom Arbeitslosengeld II, Ehe- und Kindesunterhalt meines Mannes in Höhe von 640,- Euro sowie dem Kindergeld. Da der Sohn nun bei uns wohnt, haben wir den Unterhalt ab 01.05.05 um 364,-- Euro entsprechend gekürzt und unsere Befürchtung ist nun, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr allein bestreiten kann und dass ein neues Unterhaltsverfahren ansteht. ... Mein Mann hatte in den letzten Monaten nur ein durchschnittliches Einkommen von 1.500,-- Euro netto, mein eigenes beträgt 1.550,-- Euro netto.