Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Ausfall eines Hafens hat das Amtsgericht Rostock in mehreren Urteilen 60 Prozent des Tagespreises zuerkannt -
AG Rostock, Az. 47 C 400/10, RRa 2011, 148 AG Rostock, Az. 47 C 381/11, RRa 2012, 140 AG Rostock, Az. 47 C 238/13, RRa 2014, 157
ABER: Es kommt darauf an, wann Sie die Reise gebucht haben. Aida weist deutlich darauf hin, dass aufgrund der pandemischen Lage sich behördliche Maßnahmen ändern können (derzeit lockdown in Rotterdam). Wenn Sie also trotz der Hinweise die Reise so gebucht haben, haben Sie keinen Anspruch. Für die Weihnachtsfahrer wird doch derzeit ein Guthaben angeboten wegen dem Ausfall von Rotterdam - das ist aber freiwillig.
Mithin haben Sie keinen Anspruch, wenn Sie bereits nach Ausbruch des Virus gebucht haben.
Bedenken Sie aber, dass die Schiffe ja gerade erst wieder fahren und die Urteile zu diesem Sachverhalt frühestens Mitte März zu erwarten sind. Daher gibt es hierzu derzeit keine (!) Urteile!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
25.12.2021
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09:00
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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