unterlassungserklärung zulässig
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
hallo, auf der webseite meiner zimmerei habe ich einen kartenausschnitt aus einem kostenlos im Rathaus ausliegenden Faltplan verwendet. dieser faltplan besteht zu mehr als 50% aus werbeanzeigen örtlicher firmen. auf dem faltplan ist noch eine zeile "überreicht durch" und der stempel der marktgemeinde. nun habe ich vom hersteller der kartografie und inhaber des nutzungsrechtes ein schreiben bekommen dem eine unterlassungserklärung mit folgendem wortlaut beiliegt: --------------------------------------------------------- unterlassungsverpflichtungserklärung urheberrechtsverletzung im internet herr xy verpflichtet sich gegenüber yz 1. es ab sofort zu unterlassen, geistiges eigentum der yz in form von stadtplan- und landkreiskartografien (nähere bezeichnung als anlage zu dieser erklärung anbei) öffentlich wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen oder sonst zu verwerten und/oder verwerten zu lassen. 2. für jeden fall der zuwiderhandlung unter ausschluß der einrede des fortsetzungszusammenhanges eine vertragsstrafe in höhe von 6000.- euro an die yz zu zahlen. --------------------------------------------------------- des weiteren wird behauptet der yz stehe die entgangene lizenzgebühr als schadenersatz zu und zur vermeidung eines rechtsstreites soll ich 320.- euro an die yz zahlen. ist diese unterlassungsverpflichtungserklärung und die entgangene lizenzgebühr so in ordnung, bzw. überhaupt berechtigt?