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14. April 2015 14:05 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Ich möchte unter der Marke Art of Bliss sowohl unter www.art-of-bliss.de (Domain schon gesichert über den Anbieter pictrs.de) als auch offline Fotografien/Fotodesign vertreiben sowie unter www.art-of-bliss.me (wordpress) einen Blog schreiben.

Nun habe ich nach Recherchen im Internet einen Künstler gefunden, Sean Moran, der unter http://artofbliss.com/ Kunst und Fotografien verkauft (weitere Infos unter http://www.www.who.is/whois/artofbliss.info/). Nun weiss ich nicht, ob ich wg. der gleichklingenden Marke von Sean Moran Ärger kriegen könnte, wenn ich unter meinem Label Art of Bliss etwas vertreibe (vorwiegend in Deutschland). Ich habe nicht herausfinden können, wo er seine Kunst vertreibt noch weiss ich, wo ich Einsicht bekommen könnte, ob und für welche Kategorien und Länder er seine Marke geschützt hat.

Ich werde meine Marke nicht zum Schutz anmelden, da es nur ein kleiner Nebenerwerb ist. Jedoch bin ich im Prozess, mein Design zu entwickeln und müsste wissen, ob ich den Namen geringfügig abändern oder sogar ganz ändern muss.
Besten Dank für eine verbindliche Antwort.

14. April 2015 | 17:20

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hier besteht aus markenrechtlicher/kennzeichenrechtlicher Sicht eine Zeichenidentität, so dass eine Verwechslungsgefahr besteht. Auch besteht Branchenidentität (Fotografie). Sofern Herr Moran somit die Markenrechte an der Kombination „Art of Bliss" (oder leichte Abwandlung, z.B. Groß-/Kleinschreibung, Zusammenschreibung etc.) für Deutschland hat, würde eine Verwendung der von Ihnen beabsichtigten Kombination eine Markenrechtsverletzung und somit Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche (Stichwort „Abmahnung") nach sich ziehen.

Um aber herauszufinden, ob Herr Moran hier tatsächlich Namensrechte hat, müsste eine Markenrecherche (z.B. über einen im Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt) vorgenommen werden. Dies ist im Rahmen dieser Erstberatung aus der Ferne leider nicht möglich.

Hier sehe ich aber ein anderes Problem und zwar das Domainnamensrecht. Alleine die beiden Gedankenstriche genügen nicht, um den ursprünglichen Namen so weit zu abstrahieren, dass es mit dem anderen Domaininhaber keine Probleme geben könnte.

Daher würde ich Ihnen vorschlagen, mit dem anderen Domaininhaber Kontakt aufzunehmen, vielleicht ist eine Einigung möglich. Andernfalls müssten Sie mit dem Risiko arbeiten/leben, dass Sie auf Unterlassung und Herausgabe der Domain (sowie gegebenenfalls Schadensersatz) in Anspruch genommen werden könnten. Eine geringfügige Änderung allein genügt leider nicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichem Gruß von der Nordsee

Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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