Sperrige Ware: wer muss sich um Neu-Verpackung kümmern?
vom 10.3.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Verkäufer behauptet nun recht frech, wie ich finde (oder weiß er es wirklich nicht besser?)... Problem: wegen der entsorgten Verpackungen ist die vom Verkäufer angebotene Abholung (auf seine Kosten) durch DHL nicht mehr möglich. ... Allerdings ist der Verkäufer 600km weit entfernt, Raum Dresden. :-) FRAGE: Trifft dies zu, dass der Verkäufer die Ware wieder verpacken muss (eben weil sie nicht der Werbung entspricht) - oder muss ich mich um die Wieder-/ Neuverpackung kümmern ?