Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Als Nachweis meiner Investitionskosten gegenüber dem FA (Finanzamt) muss ich Rechnungen einreichen. Werden diese Rechnungen aus einem anderen EU Land (hier SK und H) angenommen ? (Rechnungen sind mit ausgewiesener MwSt, allerdings mit dem Steuersatz von SK und H; weiterhin sind sie mit den EU Steuernummern der Firma versehen).
Die betreffenden Ausgaben inklusive der abzuführenden Steuern werden bei der einzureichenden Steuererklärung als Investitionskosten berücksichtigt. Sie sollten jedoch hier noch klären, inwieweit die Einfuhrumsatzsteuer bereits entrichtet wurde.
2. Besteht eigentlich ein automatischer Rechnungsabgleich mit den o.g. Staaten (also werden alle Rechnungen durch den FA mit den ausländischen Behörden abgeglichen) ?
Ein Rechnungsabgleich erfolgt nicht automatisiert. Allenfalls im Bedarfsfalle kann eine konkrete Nachfrage an die betreffenden ausländischen Steuerbehörden erfolgen. Hierbei sind aber konkrete Ermittlungen ursächlich.
3. Eine der Lieferung wurde vor Ort (d.h. bei der Lieferung direkt) bar bezahlt. Es ist leider üblich mit Firmen aus dem "Osten". Kann es ein Problem sein bei der steuerlichen Prüfung, z.b. Nachvollziehbarkeit der Bezahlung da keine Überweisung ?
Auch hier sehe ich keine Probleme bei der Berücksichtigung in der Steuererklärung. Jedoch ist auch hier zu prüfen, ob die Einfuhrumsatzsteuer abgeführt wurde oder noch abgeführt werden muss.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen bei Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.12.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Sehr geehrter Herr Schröter,
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antworten. Allerdings ist mir eine Sache bez. der Einfuhrumsatzsteuer (EUST) nicht ganz klar. Ich dachte EUST besteht nicht mehr innerhalb der EU bez. wird nur auf bestimmte Waren erhoben oder beim Einfuhr aus Drittländer (also ausserhalb der EU).
In meinem Fall handelt es sich um reines Baumaterial mit Herstellungsorten in EU (SK und H). Die jetzige Lieferungen, wie gesagt, enthielten nur MwSt des Ursprungslandes (derzeit 19% für SK und 25% für H). Keine weitere Steuer wurde abgeführt (bez. nicht das ich wüsste)
Inwiefern können diese Lieferungen (durch EUST) betroffen sein bez. wo soll es geklärt werden (beim Hersteller ?, beim Zollamt in D ?)
Vielen Dank nochmals für Ihre Hilfe.
Vielen Dank für die Nachfrage. Es handelt sich in der Tat nicht um die Einfuhrumsatzsteuer, sondern um die Umsatzsteuer.
Erfolgt die Lieferung durch den Verkäufer nach Deutschland unterliegt die Ware der Umsatzsteuer in Deutschland. Sie haben daher einen Ersattungsanspruch der gezahlten Umsatzsteuer in Ungarn, bzw. Slowenien bzw. erhalten eine Rechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist dann in Deutschland abzuführen, was bei einem geringeren USt-Satz zu Einsparungen führen kann.
Mit besten Grüßen