MFH-Mitfinanzierung durch Eltern eines Kaufpartners=Hilfeempfänger nach HarzIV
Liebes Anwalts-Team Ausgangspunkt ist der Wunsch zweier gut befreundeter Familien (A) und (B), ein MFH gemeinsam zu erwerben. Beide Familien sind zur Zeit Mieter in anderen MFH. (A) kann ihren Kaufpreisanteil am MFH direkt aufbringen und bezieht keine staatlichen Wohn- oder Unterhaltshilfen außer denen infolge der Pflegebedürftigkeit eines schwerst behinderten Kindes.