herr a (käufer und beklagter) kauft von herrn b (verkäufer und schuldner) ein grundstück für 110.000 euro. noterielles kaufvertrag: herr a verpflichtet die bestehenden grundpfandrechtlich bestehenen darlehensverbindlichkeiten in höhe von 105.000 euro zu bezahlen und zahlt die restkaufsumme 5000 euro an den herrn b in bar aus. ein gläubiger von herrn b klagt gegen den herrn a bezüglich der duldung der zwangsvollstreckung in das grundstück.nach anfechtungsgesetz. nun wird dem kläger recht zu gesprochen, nach ca. 2 jahren andauernden prozesses. herr a hat zwischenzeitlich natürlich die übernommenen bestehenden darlehensverbindlichkeiten in enormer höhe getilgt bzw. zurück bezahlt. die im grundbuch eingetragenen vorrangigen 2 darlehensgeber banken, bekommen loglischerweise ihre offenen forderungen ausbezahlt von dem ersteigerungserlös. wird die restsumme sofort an den kläger bzw. an den, der die zwangsversteigerung angeleiert hat, ausbezahlt????? was passiert mit den geldern, was der herr a bis dahin bezahlt an, also die 2 jahre lang bezahlte raten an die 2 banken. und notarkosten und grunderwerbssteuer kosten und evtl. in den 2 jahren ca. noch 10.000 euro nachweislich renovierungen durchgeführt. bitte um rat, bin ganz verzweifelt.