Faktisch ist der "Umbau" allerdings der Abriss des alten Hauses und Bau eines neuen, da die genehmigte Grundfläche des Neubaus größer (länger und breiter) ist, als die des bestehenden Gebäudes, so dass der Altbau bereits beim Gießen des neuen Fundaments vollständig weichen müsste. Eine Instandsetzung des Altbaus ist im Übrigen von der Substanz gesehen sowieso nicht möglich, da dieser weder umbau- bzw. erhaltungswürdig ist, da es sich um ein aus Holz errichtetes Haus handelt, welches instabil und bereits vermodert ist. ... Sind nach einer erfolgten Bauabnahme weitere Kontrollen in Bezug auf die räumliche Ausgestaltung und Nutzung des Hauses seitens des Bauordnungsamts vorgesehen bzw. zu befürchten?