Unterschiedliche Kündigungsfristen zeitraumbezogen
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
In meinem Arbeitsvertrag sind folgende Kündigungsfristen vereinbart: „Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. ... Von längeren Kündigungsfirsten von 6 Monaten profitiert in erster Linie der Arbeitgeber, da in dem o.g.