Mietrecht möblierter Wohnraum
vom 8.5.2024
für 60 €
beantwortet von
In diesem Mietvertrag sind zwei Kündigungsvarianten beschrieben: Es gilt eine ordentliche Kündigungsfrist bei: 1. möbliertem Wohnraum innerhalb der Wohnung des Vermieters spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats 2. sonstigem Wohnraum - seitens des Mieters von 3 Monaten zum Monatsende - seitens des Vermieters von 3 Monaten zum Monatsende (bei berechtigtem Interesse, z.B. ... Mietvertragsklausel auf die WOHNUNG, nicht nur auf das Zimmer. In der gesamten Wohnung befinden sich div.