Maklerprovision zu zahlen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Meiner Meinung nach ist kein Maklervertrag zustande gekommen und bei Abschluss des Kaufvertrages kann die geforderte Provision des Maklers für mich keine Rolle spielen. Auf Seiten der Verkäufer gibt es einen Vertrag mit dem Makler, mit dem Passus "Auftraggeber nimmt keine Eigenvermarktung vor, Interessenten werden an PH weitergeleitet." Der Vertrag datiert vom 16.06.2017, es ist eine Laufzeit von "1/2 Jahr" unter Vertragslaufzeit bis vereinbart.