Wintergarten Baugenehmigung fehlt
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
In dieser Situation würde der Notar etwas formulieren wie: ... das dem Käufer bewusst ist, das hierfür keine Baugenehmigung vorliegt. Auf die daraus entstehenden Risiken/Konsequenzen oder einer nachträglichen Baugenehmigung wies der Notar hin... . ... Übernimmt der Käufer mit dem Vertrag das oder der, der eigentlich die Baumaßnahme damals durchführen lies?