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Hauskauf mit Wohnrecht

| 10. April 2017 15:03 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Vicky Neubert, Dipl.-Jur.

Hallo, ich möchte gerne ein Haus mit Grundstück kaufen incl. vereinbarten Wohnrecht.

Folgende Situation: Mein verstorbener Vater hat vor einigen Jahren auf einem Grundstück ein Haus gebaut. Er hatte auch wieder geheiratet und das Eigentum gehörte beiden. Es existieren in Summe 5 nicht gemeinschaftliche/eheliche Kinder ( 3 mal mein Vater und 2 mal seine Frau). Seine Frau wohnt in diesem Haus und ist alleinige Eigentümerin.
Ich möchte dieses Haus gerne Kaufen und der Frau meines Vaters (Sie ist 78 Jahre) ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Ich werde keinen Kredit benötigen. Den Kaufpreis legen wir gemeinsam fest.

Folgende Frage hätte ich:
1. Außer der Grunderwerbssteuer, würden noch andere Steuern/Beträge an das Finanzamt fällig werden, z.B. Aufgrund lebenslanges Wohnrecht die ich oder die Frau meines Vaters zahlen müßten?
2. Gibt es irgend etwas weiteres in Richtung Finanzamt Steuern zu beachten?

Danke.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben bereits richtig erkannt, dass es mit der Bezahlung des reinen Kaufpreises Grundstückskauf oder Hauskauf nicht getan ist. Hinzu kommen diverse Kaufnebenkosten wie
-Notargebühren (Notarkosten entstehen hier für die Erstellung des Kaufvertrages, gegebenenfalls die Einrichtung eines Notaranderkontos und die Eintragungen in die Grundbücher (z.B. Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung oder den Eigentümerwechsel))
Ohne Notar geht nichts, die Abwicklung über einen Notar ist in Deutschland Pflicht.
-Grundbuchkosten
-Courtagen
und
-Grunderwerbsteuer.

Letztere hatten Sie bereits erwähnt. Die Grunderwerbsteuer ist die Umsatzsteuer beim Kauf von Immobilien. Seit 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Für das Jahr 2017 liegt diese in Brandenburg bei 6,5 Prozent.

Sie haben soweit nichts weiter zu beachten. Bezüglich des Wohnrechts rate ich aber an, dieses vertraglich zu fixieren. Zum Wohle der Frau Ihres Vaters kann auch dieses lebenslange Wohnrecht problemlos beim Notartermin angesprochen werden. Denn es besteht die Möglichkeit, dieses in das Grundbuch eintragen zu lassen. Eine Option, die gerade bei älteren Menschen für viel Sicherheit sorgen kann.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihre Zukunft.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 10. April 2017 | 16:22

Danke für Ihre Antwort. Das bedeutet auch, dass es keine steuerliche Beachtung des lebenslangen Wohnrechtes gibt? Weder bei Käufer und Verkäufer.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. April 2017 | 16:34

Sehr geehrter Fragesteller,

so ist es im Endeffekt.
Sie sprechen damit lediglich das Recht aus, dass die Frau Ihres Vaters ein leben lang dort wohnen kann und auch einen Anspruch darauf hat.
Wie Sie auf der anderen Seite mietvertraglich agieren, dass ist ein anderes Thema. Wenn Sie dort Mieteinnahmen, durch Untervermietung o.ä. erzielen, dann muss das natürlich auch angegeben werden. Für die Frau Ihres Vaters ändert sich nichts.

Ich hoffe sehr ich konnte Ihnen helfen.

Bewertung des Fragestellers 11. April 2017 | 09:30

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