Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben bereits richtig erkannt, dass es mit der Bezahlung des reinen Kaufpreises Grundstückskauf oder Hauskauf nicht getan ist. Hinzu kommen diverse Kaufnebenkosten wie
-Notargebühren (Notarkosten entstehen hier für die Erstellung des Kaufvertrages, gegebenenfalls die Einrichtung eines Notaranderkontos und die Eintragungen in die Grundbücher (z.B. Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung oder den Eigentümerwechsel))
Ohne Notar geht nichts, die Abwicklung über einen Notar ist in Deutschland Pflicht.
-Grundbuchkosten
-Courtagen
und
-Grunderwerbsteuer.
Letztere hatten Sie bereits erwähnt. Die Grunderwerbsteuer ist die Umsatzsteuer beim Kauf von Immobilien. Seit 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Für das Jahr 2017 liegt diese in Brandenburg bei 6,5 Prozent.
Sie haben soweit nichts weiter zu beachten. Bezüglich des Wohnrechts rate ich aber an, dieses vertraglich zu fixieren. Zum Wohle der Frau Ihres Vaters kann auch dieses lebenslange Wohnrecht problemlos beim Notartermin angesprochen werden. Denn es besteht die Möglichkeit, dieses in das Grundbuch eintragen zu lassen. Eine Option, die gerade bei älteren Menschen für viel Sicherheit sorgen kann.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihre Zukunft.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für Ihre Antwort. Das bedeutet auch, dass es keine steuerliche Beachtung des lebenslangen Wohnrechtes gibt? Weder bei Käufer und Verkäufer.
Sehr geehrter Fragesteller,
so ist es im Endeffekt.
Sie sprechen damit lediglich das Recht aus, dass die Frau Ihres Vaters ein leben lang dort wohnen kann und auch einen Anspruch darauf hat.
Wie Sie auf der anderen Seite mietvertraglich agieren, dass ist ein anderes Thema. Wenn Sie dort Mieteinnahmen, durch Untervermietung o.ä. erzielen, dann muss das natürlich auch angegeben werden. Für die Frau Ihres Vaters ändert sich nichts.
Ich hoffe sehr ich konnte Ihnen helfen.