Nebenkostenabrechnung, Aufrollung aus letztem Abrechnungszeitraum
vom 22.8.2019
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich habe in einer Wohnung für die Dauer von zwei Abrechnungszeiträumen gewohnt. Zum Ende des ersten Zeitraums habe ich Gebrauch von der vom Vermieter angebotenen Selbstablesung gemacht. Aufgrund eines Fehlers beim Vermieter (den dieser auch einräumt) wurde mein Zählerstand geschätzt.