Privatverkäufer
vom 8.10.2008
30 €
Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, bereits vor mehr als einem Jahr habe ich ein neues Seniorenhandy bei Ebay versteigert, welches von einer Seniorin, für die ich das besorgt habe, nicht genutzt wurde. Als Privatverkäufer wies ich darauf hin, dass ich kein Umtausch- und Rückgaberecht einräume, wozu sich doch m. E. der Käufer/Bieter bereit erklärt, in dem er das Gebot abgibt.