Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Sie als Privatperson gehandelt haben. In diesem Fall trägt aber schon dem Gesetz nach der Käufer das Transportrisiko. Gemäß § 447 BGB
haben Sie Ihre Pflicht gegenüber dem Käufer erfüllt, indem Sie „die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert" haben. Für diese Auslieferung an die Post haben Sie auch durch die Kombination von Online-Frankierung und Bestätigung durch die Post auf der Kopie zumindest einen Anscheinsbeweis.
Mit Übergabe an die Post ging das Risiko des Verlustes/der Beschädigung der Ware aber auf den Käufer über, sowohl nach dem Gesetz als auch nach der ausdrücklichen Bestätigung des Käufers im Vorfeld. Daher sehe ich hier keinen Anspruch des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Sollte PayPal tatsächlich trotz Vorlage aller Unterlagen zu Gunsten des Käufers entscheiden, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen und hiergegen vorgehen. Es müssten dann auch Ansprüche gegen die Post auf Schadensersatz zum Einen wegen des Verlusts der Ware, zum Anderen wegen der falschen Beratung (die ja durch die Kopie mit Stempel zweifelsfrei belegt werden kann) geprüft werden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 19.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.
Ich erlaube mir eine Nachfrage: Habe ich fahrlässig gehandelt, indem ich mich auf die Forderungen des Käufers einließ und die Sendung unversichert versandt habe?
Herzlichen Dank!
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Der Käufer hat ja ausdrücklich und nachweisbar darauf bestanden, aus Kostengründen auf einen versicherten Versand zu verzichten, und hat hierfür die Verantwortung übernommen. Dies ist im Rahmen der Vertragsfreiheit durchaus zulässig. Da Sie Ihrerseits auch alles versucht haben, um an den Beleg nebst Trackingnummer zu gelangen, was letztendlich nur am fehlerhaften Verhalten des Postmitarbeiters gescheitert ist, kann ich hier kein fahrlässiges Verhalten erkennen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen