Auszug aus Arbeitsvertrag: §4 Erstattung von Auslagen Die Gesellschaft erstattet dem Mitarbeiter gegen Nachweis notwendige Spesen, Reisekosten und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Arbeitspflichten anfallen. ... Angestellt wurde ich erst mit einem "normalen" Arbeitsvertrag mit Dienstsitz in Berlin und später wurde dieser Arbeitsvertrag durch einen Änderungsvertrag ergänzt, welcher den Arbeitsort Berlin in einen von mir frei zu wählenden Arbeitsort in Deutschland geändert wurde. ... Nun bestellt mich der Arbeitgeber in die Zentrale in Berlin und weist mich gleichzeitig darauf hin, dass ab jetzt keine Reisekosten mehr übernommen werden da die Reise laut meines Arbeitsvertrages als "Arbeitsweg" gilt.