Das erbengemeinschaftliche Grundstück liegt in strukturschwachem Gebiet in Hörweite einer Autobahn, mit einer Ruine (Scheune, das Wohnhaus ist abgebrannt) darauf, deren Beseitigung ansteht, da amtlich gefordert und erhebliche Kosten verursachen wird (Wer muss das bezahlen, wenn meine Tante kein "Vermögen" mehr besitzt?). ... Es gibt weder Miet- noch Kaufinteressenten, was dem Sozialamt von einer Bank schriftlich bestätigt wurde; das Sozialamt fordert jedoch ein zweites Gutachten, welches relativ hohe Kosten bedeutet, woraus sich auch die Frage ergibt, wer die zu tragen hat, da das Gutachten ja nur meine Tante und ihre Familie betrifft. Zu dem ehemaligen Bauernhof gehören Felder, die einen Pachtertrag erbringen (500 Euro jährlich), der gerade ausreicht, um die Kosten für die amtlicherseits geforderte Instandhaltung (Mähen), sowie Grundsteuer, Winterdienst und Abwasser deckt, für den bevorstehenden Abbruch und die Schutt-Entsorgung konnten daraus keine Rücklagen gebildet werden.