Außerordentliche Kündigung im Todesfall
vom 5.12.2005
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Da dieser Vertrag im April 2005 nicht gekündigt wurde, verlängerte er sich um zwei weitere Jahre, so dass er nun bis Ende März 2008 gilt. Nach dem Tod meiner Mutter bemühte ich mich um die Auflösung des Ladengeschäftes.