Aufhebungsvertrag - Vertragstrafe bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht
vom 6.9.2023
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler / Merzig
Hier der Text: „Der Arbeitnehmer hat über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere alle vertraulichen Informationen, Know-How, Geschäfts- und/oder Marktinformationen, Trainingsunterlagen, Methoden der Preisgestaltung oder technische Unterlagen, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses strengste Verschwiegenheit zu bewahren. ... Der Arbeitnehmer verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft bei Verletzung seiner Verschwiegenheitsverpflichtung, eine Vertragsstrafe bis zur Höhe von drei Monatsgehältern des zuletzt bezogenen Bruttogehaltes zu zahlen.