Eigenheimzulage - unbeschränkte Steuerpflicht zur Gewährung der Zulage
Ehemann war in der Zeit der Auszahlung der EH-Zulage (1998-2006) zwar unbeschränkt Steuerpflichtig (Wohnsitz in D), hat aber gemäss Doppelbesteuerungsabkommen (Arbeitgeber war im Ausland) keine Steuererklärung in Deutschland machen müssen.