Trennungsunterhaltsanspruch wg. psychischer Erkrankung und Aufrechnung mit Kindersunterhalt
vom 28.9.2004
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Guten Tag, ich lebe seit Januar2001 von meiner Ex-Frau getrennt, seit 3 Jahren leben unsere gemeinsamen Kinder bei mir im Haus nachdem Sie die Kinder nicht mehr haben wollte und Sie durch das Jugendamt abgeholt wurden.