Enkelkinder im Eingentumsapartment
vom 12.2.2015
52 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Leider wurde im Mietvertrag vom 07.12.2013 "langfristig" angekreuzt, nicht ahnend, dass unsere Enkelin mit Ausbildungsbeginn zur Krankenschwester gerne zu ihren gesundheitlich angeschlagenen Großeltern ziehen würde.. Der Arzt, dem es auch nicht ums Finanzielle (wie er selbst sagt) geht, bestand aber auf seinem Recht von wegen "langfristig", sagte aber etwas später mündlich zu, doch ausziehen zu wollen und bestätigte diese Absicht auch meinen Kindern und Eigentümern gegenüber, jedoch tut sich bis heute nichts, er vertröstet nur und man bemerkt keine Aktivitäten sondern er vertröstete mich bereits wieder auf "bald". Nun gibt es am 05.02.2015 eine Artikel in der HAZ über eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hinsichtlich Eigenbedarf bei "unberechenbaren Jugendlichen", die nun in die vorhandene eigene Wohnung einziehen möchten - Az.: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?