Gesellschaftsrecht / Handelsrecht (verdeckte Gewinnausschüttung)
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
. - GF-GROß ist nicht bereit zu verhandeln, das heisst es kann nur durch Druck von Anwälten / Finanzbehörden eine Änderung herbeigeführt werden. - Eine Trennung der Gesellschafter bzw. ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist im Moment keine Option - Die Steuerberatung (für beide Firmen zuständig) möchte sich nicht einmischen FRAGE: - Ist obige Konstellation aus Sicht der Finanzbehörden / Gesetzeslage so überhaupt tragbar / zulässig - In welchen Rechtsbereich fällt diese Angelegenheit (Handelsrecht, verdeckte Gewinnausschüttung)? ... Ich benötige einen Anwalt, der hier konkrete Hilfestellung geben kann und auch an einer Mandatsübernahme interessiert ist, um falls überhaupt möglich, kurzfristig GF-GROß gegenüber Druck aufzubauen. Z.B. durch Einberufung einer Gesellschafterversammlung, der Anwalt und unsere Steuerberatung beiwohnt.